Reisebedingungen der Firma Saale-Unstrut-Tours®

1.    Allgemeines

(1)    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Fa. Saale Unstrut Tours e.K., Blütengrund 6, 06618 Naumburg / Saale (Inh.: Frank Lange, nachstehend: „SUT“), sowie der E-Bike Station Naumburg, Marienstr. 14, 06618 Naumburg / Saale (Inh.: Christian Schwamberger, nachstehend: „SUT“), gegenüber ihren Kunden betreffend den Erwerb von Gutscheinen, der Anmietung von Booten und Fahrrädern sowie der Durchführung von Touren, Wander- und Fahrradreisen die über die Online Plattform unter https://www.saale-unstrut-tours.de/, sowie alle zur Domain gehörenden Sub-Domains gebucht bzw. gekauft werden können. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, SUT hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Für eine bessere Lesbarkeit bezeichnet das Wort “Kunde” sowohl männliche, weibliche und diverse Personengruppen als auch Unternehmen.

(2)    Die Geschäftsbeziehungen zwischen SUT und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3)    Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, jeweils in Textform, maßgebend.

(4)    Die Vertragssprache ist deutsch.

(5)    Auf der Online Plattform kann der Kunde die Buchungsübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext von SUT nach dem Vertragsschluss auf der Onlineplattform gespeichert, ist aber für den Kunden nicht zugänglich.

(6)    Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(7)    Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): SUT ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(8)    Gerichtsstand ist Naumburg an der Saale, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

2.    Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1)    SUT bietet seinen Kunden auf https://www.saale-unstrut-tours.de/ verschiedene Kanu-, Schlauchboot-, Fahrradtouren und Wandertouren zur Buchung an. Zudem können über https://www.saale-unstrut-tours.de/ auch Kanus, Schlauchboote und Fahrräder gemietet sowie Gutscheine für Touren erworben werden. Die Angebote richten sich ausschließlich an Kunden in Deutschland.

(2)    Sofern im nachfolgenden Absatz nicht anderes geregelt ist, kommen auf https://www.saale-unstrut-tours.de/ Verträge durch die Annahme der Buchung des Kunden durch SUT zustande. Preisauszeichnungen auf https://www.saale-unstrut-tours.de/ stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Maus, oder ggf. Touchscreenfunktionen korrigiert werden. SUT ist berechtigt, das in der Buchung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Vertragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Buchung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(3)    Abweichend von dem vorstehenden Absatz kommt der Vertrag auf https://www.saale-unstrut-tours.de/ wie folgt zustande:

(a)    Wenn der Kunde die Zahlungsart „PayPal“ gewählt kommt Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

(b)    Wenn der Kunde die Zahlungsart „Kreditkarte“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.

(c)    Wenn der Kunde die Zahlungsart „Sofortüberweisung“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT GmbH zustande.

(d)    Bei der Auswahl des Zahlungsdienstleisters Giropay, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Überweisung durch Giropay zustande.

(e)    Wenn der Kunde die Zahlungsart „Lastschrift“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Belastung des angegebenen Bankkontos zustande.

(4)    Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie – soweit er einen Gutschein gekauft hat- die Widerrufsbelehrung bzgl. des Gutscheinkaufs.

(5)    Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief bei SUT wegen Touren, Anmietungen und/oder Gutscheinen anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet SUT dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

(6)    Wenn der Kunde eine Tour gebucht hat, erhält er bei Vertragsschluss zudem eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die vom Kunden gebuchten Tourleistungen enthält.

(7)    Bei den gebuchten Touren und gemieteten Booten und Fahrrädern besteht gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

(8)    Die von SUT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften von Tourleistungen, den Tourpreisen und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

3.    Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1)    Es gelten die vereinbarten Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2)    Bei Touren die nicht länger als 24 Stunden andauern, keine Übernachtung umfassen und deren Gesamtpreis nicht 500 EUR übersteigt, gebuchten Vermietungen ohne weitere Leistung als die zur Verfügungstellung gemieteter Boote und Fahrräder sowie bei Gutscheinen wird der Preis sofort fällig.

(3)    Bei Touren, die länger als 24 Stunden andauern oder eine Übernachtung umfassen oder deren Gesamtpreis 500 EUR übersteigt wird dem Kunden zusammen mit der Mitteilung über den Vertragsschluss gemäß Art 252 Abs. 2  Satz 2 EGBGB per E-Mail der Sicherungsschein übermittelt. Nach Erhalt des Sicherungsschein wird der Reisepreis sofort fällig.

(4)    Wenn der Kunde die Zahlungsart „PayPal“, „Lastschrift über Paypal“ und/oder „Kreditkarte über PayPal“ gewählt hat erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

(5)    Bei der Zahlungsart „Sofortüberweisung“ kann der Kunde die Zahlungsmethode der SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München, nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt und die Bank des Kunden die Möglichkeit der Nutzung der „Sofortüberweisung“ anbietet. Der Kunde loggt sich zur Zahlung mit seinen üblichen Online-Banking-Zugangsdaten ein und überweist den Rechnungsbetrag sofort und unmittelbar an SUT mit dem von seiner Bank festgelegten TAN-Verfahren.

(6)    Bei der Zahlungsart „giro pay“ des Anbieters GIROPAY GMBH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt/Main, wird der Kunde zur Zahlungsabwicklung auf die Seite von „giro pay“ weitergeleitet, wo er seine Online Banking Zugangsdaten eingibt und mittels einer Tan die Überweisung freigibt. Anschließend wird der Kunde zu https://www.saale-unstrut-tours.de/ zurückgeleitet, wo er den Buchungs- bzw. Bestellvorgang abschließen kann.

4.    Umbuchungen

(1)    Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, des Tourziels, des Ortes des Tourantritts bzw. Tourendes, der Unterkunft, der Auswahl der Boote, der Art der Verpflegung und/oder der Personenanzahl besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn SUT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen zur Verfügung gestellt hat.

(2)    Sollte eine Umbuchung auf einen neuen Termin dennoch möglich sein und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, beträgt das Umbuchungsentgelt 10.00 € pro Person.

5.    Rücktritt und Verspätungen

(1)    Der Kunde kann jederzeit von gebuchten Touren zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SUT in Textform zu erklären.

(2)    Tritt der Kunde vor Beginn der Tour zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verliert SUT den Anspruch auf den Tourpreis. Stattdessen kann SUT eine angemessene Entschädigung verlangen,

•    soweit nicht einer der wesentlichen Bestandteile der Tour mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird und/oder
•    soweit nicht SUT die Tour vor Beginn der der Tour absagt,
•    soweit nach Beginn der Tour wesentliche Bestandteile der Tour nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden und dem Kunden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten angeboten werden und/oder
•    soweit der Rücktritt nicht von SUT nicht zu vertreten ist und/oder
•    soweit nicht am Tourort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbarer, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Tour erheblich beeinträchtigten.

In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden von der Tour stehen SUT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:

•    bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
•    vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
•    vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
•    vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 60 %
•    vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80 %
•    Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90%

(3)    Bei Verspätungen am Tag der Tour oder Rückholungen während der Tour aus Gründen, welche SUT nicht zu vertreten hat, berechnet SUT für zusätzlich zu organisierende Ausfahrten je Kleinbus bis 7 Personen 50,00 € für bis zu 30 km, sofern dies so kurzfristig noch organisiert werden kann. Auch längere Wartezeiten, um ein neues Fahrzeug zu ordern müssen in Kauf genommen werden.

(4)    Dem Kunden ist es gestattet, SUT nachzuweisen, dass SUT tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(5)    SUT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten sowie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung seiner Leistungen zu berechnen.

(6)    Das Recht des Kunden gemäß § 651 e BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt innerhalb einer angemessenen Frist vor Tourbeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrags eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem SUT nicht später als sieben Tage vor Tourbeginn zugeht.

(7)    SUT empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.    Kündigung durch SUT

(1)    SUT kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlichen Bevollmächtigten von SUT sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von SUT wahrzunehmen.

(2)    Kündigt SUT außerordentlich, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass SUT tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als der geltend gemachte Gesamtpreis entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

7.    Obliegenheiten des Kunden

(1)    Die Teilnahme an Touren oder das Führen von geliehenen Booten und Fahrrädern in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet.

(2)    Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Kunden sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der Kunde hat im Bereich von Boots-, Fahrrad- und Wandertouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Das Betreten von Schleusen, Steganlagen, Örtlichkeiten zum Ein- und Aussetzen mit Booten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Bootstouren, sondern grundsätzlich, streng verboten. Das Tragen von Schwimmwesten ist absolute Pflicht.

(3)    Der Kunde haftet in vollem Umfang für den Verlust sowie für Beschädigungen von allen bei uns gemieteten Booten, Fahrrädern und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von SUT oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Boote und Ausrüstungsgegenstände sind während der Tour ausdrücklich nicht gegen Diebstahl oder Beschädigungen versichert.

8.    Gruppenreisen

SUT haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von SUT – vom Kunden zusätzlich zu den Leistungen von SUT angeboten, organisiert, durchgeführt und / oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:

•    Vom Kunden oder dessen Beauftragten organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit SUT vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort;

•    Nicht im Leistungsumfang von SUT enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.

9.    Besondere Bestimmungen zur Boots- und Fahrradvermietung

(1)    Der Kunde kann bei Anmietung eines Bootes / Fahrrades von SUT dieses am Abfahrtstag ab 09:00 Uhr morgens in Empfang nehmen. Am Ankunftstag ist eine der im Vertrag angegebenen Abholstelle zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Bei Ankunft im Naumburger Blütengrund sind Boote und Ausrüstung bis 18.00 Uhr selbstständig ab Ausstieg am Saaleufer an die Kanustation zu verbringen. Eine Rückgabe zu späterer Zeit führt zur Nachberechnung. Eine Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, SUT einen Abend vor Beendigung der Fahrt durch den Kunden mitzuteilen. Boote, Fahrräder und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Boote oder Fahrräder sind bei Bedarf zusammen mit einem Mitarbeiter von SUT auf einen Trailer aufzuladen.

(2)    Die vermieteten Boote dürfen nur auf Saale und Unstrut benutzt werden. Insbesondere sind das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme der Saale und Unstrut strengstens verboten.

(3)    Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Boot nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Boot zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

(4)    Während aller Bootstouren sind die von SUT ausgegebenen Schwimmwesten zu tragen.

10.    Personentransfer

Unsere Personentransporte werden mit Kraft- und Reisebussen durch die Taxi Bielig GmbH, Wenzelsstraße 17, 06618 Naumburg/ Saale und die PVG Burgenlandkreis mbH, Selauer Straße 28, 06667 Weißenfels durchgeführt.

11.    Mängelanzeige und Gewährleistung bei gebuchten Touren

(1)    Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich SUT oder der Tourleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der Tourleitung wird der Kunde, soweit die Tour nicht ständig von einer eigenen Tourleitung von SUT begleitet wird, rechtzeitig vor Tourbeginn unterrichtet.

(2)    Ist von SUT keine örtliche Tourleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, SUT direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- oder Faxnummer bzw. E-Mailadresse, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen:

Saale Unstrut Tours e.K. (eingetragener Kaufmann)
Blütengrund 6
06618 Naumburg / Saale
Telefon: 03445 2020 52 und -51
E-Mail: info@saale-unstrut.de

E-Bike Station Naumburg
Marienstr. 14
06618 Naumburg / Saale
Telefon: 0173 6151197
E-Mail: ausfluege@saale-unstrut.de

(3)    Wird die Tour infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen.

(4)    Der Kunde kann eine Minderung des Tourpreises verlangen, falls Tourleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

(5)    Die sich aus einer Minderung des Tourpreises ergebenden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

(6)    Der Kunde kann keine Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB nur geltend machen, wenn SUT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte.

12.    Mängelanzeige und Gewährleistung bei gemieteten Booten (ohne gleichzeitig gebuchte Tour)

(1)    Sollte der Kunde Mängel an dem gemieteten Boot feststellen, so hat er diese SUT unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2)    SUT ist verpflichtet, die angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat SUT ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt SUT.

(3)    Im Falle des Fehlschlags der geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Bootsmietvertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für SUT unmöglich ist, wenn SUT die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung durch SUT aus sonstigen Gründen für den Mieter unzumutbar ist.

13.    Haftung bei Touren, die länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung umfassen oder deren Gesamtpreis 500 EUR / Person übersteigen

(1)    Für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist der Schadensersatz auf den dreifachen Tourpreis beschränkt.

(2)    Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge Unterkünfte, Grillveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Tourausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SUT sind und getrennt ausgewählt wurden haftet SUT nicht. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

14.    Haftung in den übrigen Fällen

(1)    SUT haftet unbeschränkt:

•    bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

•    im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;

•    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

•    für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

•    nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2)    Im Übrigen ist eine Haftung von SUT ausgeschlossen. Insbesondere haftet SUT bei gemieteten Booten nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.

(3)    Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SUT.

15.    Datenschutz

SUT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.


© Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte, Neue Mainzer Straße 22, 60311 Frankfurt am Main, Stand: 07.02.2022